Seit 1992 beraten wir Betriebe, Institutionen, Gemeinden und Städte hauptsächlich in Thüringen
und den angrenzenden Bundesländern entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV - Vorschrift 2 sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Die „Qualitätsmerkmale und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung“*) werden durch uns erfüllt.
*) Gemeinsame Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein Deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund.
Ein systematisierter Ablauf - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Ihren Betrieb ist immer von
Vorteil, insbesondere wenn Ihr Unternehmen von der staatlichen Behörde (Gewerbeaufsicht)
oder Berufsgenossenschaft besucht wird.
Noch wichtiger jedoch wird es dann, wenn Schadensereignisse (z.B. schwere Unfälle) eingetreten sind.
„Gerichtsfeste Organisation“
Wir unterstützen Sie beim Aufbau bzw. Erhalt eines rechtssicheren Systems bezüglich Arbeitssicherheit
in Ihrem Betrieb.
Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen - Gefährdungsbeurteilung sowie
deren Dokumentation ist
eine der vielfältigen Aufgaben, welche wir gemeinsam mit den Unternehmen durchführen.
Die territoriale Nähe zu den Kunden ist unser Anliegen.